Führerschein beantragen
Für die Ausstellung von Führerscheinen ist im Landkreis Rems-Murr-Kreis, die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis in Waiblingen zuständig.
Untenstehend erhalten Sie Informationen, in welchen Fällen Sie den Antrag beim Bürgerbüro abgeben können/müssen oder Sie diesen direkt beim Landratsamt einreichen müssen.
Alle Informationen zum Thema Führschein (Fahrerlaubnisrecht) finden Sie direkt auf der Homepage der Führerscheinstelle unter folgendem Link:
Folgende Führerscheinarten können Sie auch online beantragen:
- Ersterteilung
- Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
- Erweiterung der Fahrerlaubnis (aktuell für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T)
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Führerscheinstelle.
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Fahrerlaubnisbehörde
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Tel: 0711/501-1520
E-Mail: fahrerlaubnis(@)rems-murr-kreis.de
Internet: https://www.rems-murr-kreis.de/bauen-umwelt-und-verkehr/fuehrerscheinstelle-fahrerlaubnisbehoerde
Folgende Anträge können Sie sowohl schriftlich bei der Führerscheinstelle direkt als auch beim Bürgerbüro einreichen:
- Antrag auf Umtausch, Ersatzdokument, Auflagenänderung, Rücktausch
Folgende Anträge müssen Sie beim Bürgerbüro einreichen:
- Antrag auf Ersterteilung / BF17 / Erweiterung / Umschreibung aus dem Ausland (EU-Führerscheine)
- Antrag auf Ersterteilung / Erweiterung/ Verlängerung für die Klassen C, CE, D, DE / Fahrgastbeförderung
- Antrag auf Neuerteilung / Wiederzuerkennung
Folgende Anträge müssen Sie direkt bei der Führerscheinstelle einreichen und können nicht
beim Bürgerbüro abgegeben werden:
- Umschreibung ausländischer Führerscheine (aus nicht EU - Staaten (Anlage-11-Staaten oder Drittstaaten))
Antrag einreichen/abgeben:
Ihren Antrag können Sie beim Bürgerbüro, sowohl schriftlich als auch persönlich einreichen.
Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin unter www.fellbach.de/termine.
Donnerstagnachmittags ist eine Vorsprache beim Bürgerbüro von 13-18 Uhr ohne Terminvereinbarung möglich.
Zur Vorsprache beim Landratsamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Einen Termin können Sie dort online unter folgendem Link vereinbaren.
Die Anträge werden vom Bürgerbüro nur entgegengenommen und an die Führerscheinstelle zur Bearbeitung weitergeleitet.
Die Bearbeitung findet ausschließlich dort statt. Auskünfte zum Stand der Bearbeitung können durch das Bürgerbüro nicht gegeben werden. Sofern Unterlagen noch fehlen und/oder der Führerschein abholbereit ist, erfolgt eine Benachrichtigung durch die Führerscheinstelle.
Führerscheine können im Rathaus Fellbach (Infotheke) und den Bürgerbüros Schmiden und Oeffingen, zu den Öffnungszeiten, ohne Termin abgeholt werden.
Welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen, erfahren Sie auf der Website der Führerscheinstelle unter dem jeweiligen Reiter, unter folgendem Link: