Wohnsitz abmelden
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
- ins Ausland umziehen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
- oder eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für Ihre Hauptwohnung zuständig ist.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen.
Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind
Weitere Informationen
zuständige Stelle
die Meldebehörde
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Formulare & Online-Prozesse
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden.
Abmeldung ins Ausland - Onlineantrag
Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken.
Abmeldung Meldebehörde
PDF-Formular zum Ausdrucken
Wohnsitz Hinweise zum Datenschutz
Verfahrensablauf
Zur Abmeldung Ihres Wohnsitzes haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Online Abmeldung
- schriftlich per Post oder E-Mail
Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Abmeldeschein und eine Kopie Ihres Ausweises oder Passes zu - persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort
Vertiefende Informationen
Zugehörigkeit zu
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