Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

  • oder eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für Ihre Hauptwohnung zuständig ist.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen.
Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind

Weitere Informationen 

zuständige Stelle

die Meldebehörde

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Formulare & Online-Prozesse
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Abmeldung ins Ausland - Onlineantrag
Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Abmeldung Meldebehörde
PDF-Formular zum Ausdrucken Wohnsitz Hinweise zum Datenschutz
Verfahrensablauf

Zur Abmeldung Ihres Wohnsitzes haben Sie folgende Möglichkeiten:

Bearbeitungsdauer

Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

Zugehörigkeit zu