Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

  • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun
dstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

Formular & Online-Prozess
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Bauen-Antrag auf Aktenauskunft
Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
  • Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Verfahrensablauf

Der Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist über das Online-Formular zu stellen. Die Auskunft erfolgt rein elektronisch.

Erforderliche Unterlagen

Falls Sie nicht selbst Eigentümer des Grundstücks sind ist eine Vollmacht der Eigentümer mit dem Antrag einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Der Antrag wird möglichst zeitnah bearbeitet.

Kosten/Leistung

Auskunft aus dem Baulastverzeichnis:  16€/ZE (1ZE = 15 Minuten)

Vertiefende Informationen
Zugehörigkeit zu